Garantie Politik

  1. Es gibt gesetzliche Haftungsansprüche für Mängel.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so bleiben seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
  3. Als Beschaffenheit des Artikels gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht aber sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Aussagen des Herstellers.
  4. Die Garantiezeit beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
  5. Verweigert der Kunde dem Verkäufer die Lieferung aus einem anderen Grund als einem wesentlichen Mangel, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer die Bereitschaft erklärt hat, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Die Annahme der Lieferung darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
  6. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, entgegen der vertraglichen Grundlage geänderte Systemkomponenten, Verwendung ungeeigneter organisatorischer Mittel, Verwendung in einer Hard- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat genannten Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Betriebsbedingungen oder vom Kunden oder Dritten zu vertretende Systemeingriffe zurückzuführen sind.
  7. Ist eine Lieferung mangelhaft, hat der Verkäufer die Wahl, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

Einräumung von Rechten bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
Ziffer 4.8 gilt nur für Verträge über den Erwerb von Software gemäß Ziffer 2.2.
Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde das nicht ausschließliche und unbeschränkte Recht, die Ware in dem vertraglich zulässigen Umfang zu nutzen. Die Waren dürfen nur von einer maximalen Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die den vom Kunden erworbenen Waren entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die vom Kunden beabsichtigte Nutzung. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die gekaufte Ware zu vermieten, unterzulizenzieren, öffentlich zu vervielfältigen, kabelgebunden oder drahtlos zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.